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Wenn Sie die Arbeit des DIAI unterstützen wollen, dann können Sie dies gerne direkt durch eine Spende in beliebiger Höhe für das als gemeinnützig anerkannte Institut machen oder aber über eine Fördermitgliedschaft, indem Sie jährlich einen Beitrag von mindestens 200,– Euro leisten – und hoffentlich auch sich und Ihre Ideen in die Arbeit einbringen. Als Fördermitglied nehmen Sie an regelmäßigen Veranstaltungen des DIAI teil und erhalten vergünstigten Zugang zu speziellen Seminaren und zum Gläubigerkongress.
 
Wenn Sie forschend und lehrend im Bereich Krise, Sanierung und Insolvenz tätig sind und für einen kleinen Beitrag von 50,– Euro jährlich ordentliches Mitglied werden wollen, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand.
 
Mitgliedsantrag zur Fördermitgliedschaft im Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI)
Mitgliedsantrag zur Vollmitgliedschaft im Deutschen Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI)
Flyer mit Informationen zur DIAI-Mitgliedschaft