Skip to content

DIAI e.V. - Aufgaben und Ziele

DIAI e.V. - Aufgaben und Ziele

Historie

Seit der 10. Tagung der Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht an Hochschulen 2002 in Kiel und 2003 in Remagen gab es Überlegungen, mit einem „freien“ Institut das Sanierungs- und Insolvenzrecht als wichtigen Teil des Wirtschaftrechts und der Betriebswirtschaft zu einem eigenen Arbeits- und Forschungsschwerpunkt an den deutschen Hochschulen zu etablieren und zugleich die Ergebnisse dieser Arbeit interessierten Unternehmen, Verbänden, Vereinigung sowie der Öffentlichkeit vorzustellen.

Am 11. Juni 2004 ist die Gründung des DIAI als Verein durch Professoren verschiedener Hochschulen erfolgt.

Maßgebend waren dabei die nachfolgenden Überlegungen:
Im Zuge der Insolvenzrechtsreform 1999 hat das Insolvenzrecht einen neuen Stellenwert erhalten. Das neue Recht hat die Aufmerksamkeit aller an Insolvenzverfahren Beteiligten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit gefunden. Auch aus dem Ausland wurden das Gesetz und seine Umsetzung mit regem Interesse verfolgt, gleichwohl war aber auch erkennbar, dass die Rechte von Schuldnern wie Gläubiger nur unzureichend entwickelt worden waren. Mit dem Inkrafttreten des ESUG am 01.30.2012 – zu dessen heutiger Ausgestaltung maßgeblich auch die Hochschullehrer des DIAI beitragen haben – ist die unvollkommen gebliebene Reform des Jahres 1999 beendet und das gesamte Insolvenzrecht auf eine neue, gleichberechtigte Basis für alle Beteiligten gestellt worden.

Der neue Stellenwert dokumentiert sich in zahlreichen Aktivitäten und einer lebhaften Auseinandersetzung auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

Vorhandene Arbeitskreise zum Insolvenzrecht erhalten regen Zulauf; weitere örtliche und regionale Arbeitskreise wurden gegründet, Fortbildungsveranstaltungen finden stets reges Interesse und auch ein „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ ist eingeführt worden, ohne dass dessen Zuschnitt wirklich den besonderen Anforderungen an eine professionelle Elite gerecht geworden ist. Publikationen zu insolvenz- und sanierungsrechtlichen Themen überschwemmen den Markt.

Zugleich zeigen sich Mängel und Lücken des neuen Rechts, die lebhafte Diskussionen bis hin zu gesetzgeberischen Aktivitäten hervorrufen. Es ist aber leider auch immer noch festzustellen, dass das neue Recht mit seinen in der Krise enorm hilfreichen Instrumenten (Insolvenzgeld, Lösung aus langfristigen Verträgen etc.) in der unternehmerischen Praxis noch weitgehend unbekannt ist und daher auch bei krisenhaften Entwicklungen nur sehr zögerlich eingesetzt wird.

 

Die gegenwärtige Organisation insolvenzrechtlicher Aktivitäten ist vielfach gekennzeichnet durch inhaltliche und regionale Zersplitterung und eine deutlich erkennbare Interessenorientierung der jeweilig Teilnehmenden. Was fehlte und fehlt, ist eine neutrale und zentrale Institution, die als nicht interessengeleiteter Ansprechpartner überregional zur Verfügung steht und bereit ist, die verschiedenen Sichtweisen zu bündeln und unabhängigen Sachverstand anzubieten.

 

Diese Aufgabe hat das „Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)“ seit nunmehr fast 10 Jahren übernommen. Dabei kann und darf es nicht darum gehen, vorhandenen Organisationen „das Wasser abzugraben“, sondern nur darum, das vorhandene Spektrum um eine übergreifende Organisation zu ergänzen, die in der Lage ist, die beteiligten Interessen unter einem Dach zusammenzuführen, zu artikulieren und fortzuentwickeln, die Diskussion über notwendige gesetzgeberische Anpassungen voranzutreiben, als zentraler Ansprechpartner für alle Interessierten – vom einzelnen Beteiligten bis hin zum Gesetzgeber – zur Verfügung zu stehen und wichtige Servicefunktionen zu erfüllen.



Für die Erfüllung dieser speziellen Aufgabe sind insbesondere die Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht aufgrund ihrer eigenen Praxiserfahrung und ihrer engen Praxisbindung in besonderer Weise geeignet.

Die Satzung des DIAI

Die Satzung des DIAI fasst all diese Überlegungen mit der nachfolgenden Zweckbestimmung zusammen.

»Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege sowie Entwicklung des deutschen und europäischen Insolvenzrechts und der deutschen Insolvenzrechtspraxis durch Information und Fortbildung; Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen; Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten; Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Kongressen; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen; Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Insolvenzwesens; Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die gleichartige Bestrebungen verfolgen auf deutscher und internationaler Ebene; Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Insolvenzrecht und Öffentlichkeitsarbeit zu wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen.«

Satzung des DIAI e.V.

Die vier Säulen des DIAI

Die Idee des Instituts und dessen Praxis gründet sich auf mehreren Säulen

1. Die Insolvenz als unternehmensstrategische Option in bestimmten Krisenlagen, ist in den anglo-amerikanischen und vielen europäischen Ländern seit vielen Jahren unternehmerischer Alltag, dem man sich ohne Vorbehalte nähert und dessen hervorragende Instrumente man dort nutzt. Dies steht im krassen Gegensatz zu dem noch immer im unternehmerischen und öffentlichen Bewusstsein fest verankerte Stigma einer Insolvenz als „Bankrott“, „Ende“, „Pleite“. Dies und das Bild der Insolvenz auf einer empirisch gesicherten und wissenschaftlich fundierten Basis langfristig positiv zu verändern und die Gestaltungsspielräume in Unternehmen auch durch gezielte Information zu verdeutlichen, ist das Hauptziel des DIAI – Schaffung einer „Kultur des Scheiterns“, die versteht, dass es in der Natur unternehmerischen Handelns und unternehmerischer Risiken liegt, nicht immer nur erfolgreich zu sein. Denn wahrer Erfolg stellt sich nur im Umgang und mit der Bewältigung von Krisen ein (ganz wie im richtigen Leben!).

2. Schaffung eines deutschlandweiten Netzwerks von Hochschulen in Sachen Insolvenzrecht und Sanierungsmanagement mit dem Ziel der Implementierung des Insolvenzrechts in alle wirtschaftlichen Fachbereiche der beteiligten Hochschulen, sowie des Austausches und der Entwicklung von Themen für Diplom- und Seminararbeiten, die dann z. B. auch abgestimmt parallel mehrfach vergeben werden, um regionale Unterschiede herauszuarbeiten. Die frühzeitige Enttabuisierung der Insolvenz als Stigma muss notwendigerweise schon in der Ausbildung beginnen, um eine Managergeneration zu fördern, die ohne den Ballast von 130 Jahren Konkurs als Untergang an ihre neuen Aufgaben geht.

Um dieses Ziel zu erreichen, gehören daher zum Spektrum der Hochschullehrer auch empirische Arbeiten zum Entstehen und zur Abwicklung von Insolvenzen, auch als Arbeiten, im Rahmen einer Auswertung von Insolvenzakten bei Gerichten oder Verwaltern. Hinzugekommen ist ein deutschlandweites Netzwerk für Praktikums- und Praxissemesterplätze in Unternehmensberatungen, bei Insolvenzverwaltern und bei Insolvenzgerichten, sowie ein Austausch von Lehr- und Lerninhalten, die über das Institut koordiniert werden.

3. Kooperation des Netzwerkes mit örtlichen Beteiligten (am Sitz und im Umfeld der jeweiligen Hochschule) Unternehmen, IHK, HWK, Banken, Sparkassen, Verwaltern, Gerichten etc. um insbesondere das Thema Krisenfrüherkennung, Insolvenz, Sanierung unter Insolvenzschutz in Form von Seminaren, Vorträgen, Beiträgen für die regionale Presse und andere Interessengruppen regional zu erschließen, vorhandene Informationen zu verbessern und zu vertiefen, sowie als Ansprechpartner für Presse und Öffentlichkeit zur Verfügung zu stehen.

4. Überregional – und da kommen die Kooperationspartner ins Spiel – wird versucht, durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit und einen „positiven“ Pressespiegel im Sinne der Regionalnachrichten aus der ZInsO eine Gegeninformation zum tief verwurzelten Bankrottdenken aufzubauen. Zugleich werden die vielfältigen Daten und Erkenntnisse von z.B. Creditreform, Euler-Hermes und dem Institut für Mittelstandsforschung (IFM-Bonn) für Studienzwecke genutzt und finden als Basisdaten Eingang in wissenschaftliche Forschung, bei denen wir als Hochschullehrer bestimmte Fragen – auch des europäischen Insolvenzrechts – aufgreifen und in Form von Forschungsergebnissen publizieren.